Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen (Artikel 3 der Offenlegungsverordnung)
Wir haben die Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken konsequent in den Investitionsentscheidungsprozess integriert. Dabei bilden die Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren, die von den Vereinten Nationen definiert sind, wesentliche Eckpfeiler - nicht nur bei der initialen Investitionsentscheidung, sondern über die gesamte Haltedauer der Beteiligung.
Generell investieren die von ECM verwalteten Fonds nicht in Unternehmen, die überwiegend in den folgenden Bereichen tätig sind: Glücksspiel, Pornografie, Rüstung, Tabak, Kohleindustrie. Ein weiteres Ausschlusskriterium ist ein schwerwiegendes unternehmerisches Fehlverhalten in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG). Hierbei werden beispielsweise die Verursachung von Umweltschäden, der Verstoß gegen Arbeits- und Menschenrechte oder die Schädigung von Kunden etwa durch mangelnde Produkt- oder Datensicherheit bewertet.
Nach der initialen Überprüfung der Geschäftstätigkeit analysiert das Transaktionsteam unternehmensspezifische ESG Kriterien anhand von im Verkaufsprozess bereitgestellten Unterlagen, Managementgesprächen, eigenen Recherchen und Expertenbefragungen. Dabei wird es fallweise durch eine extern durchgeführte ESG Due Diligence unterstützt. Die identifizierten Chancen und Risiken werden im Investment Committee diskutiert.
Während der Beteiligungsdauer unterstützen wir die Management-Teams der Portfoliounternehmen in der Entwicklung von angemessenen Maßnahmen zur Erreichung ihrer geschäftsmodellspezifischen ESG-Ziele. Die Analyse des initialen ESG-Status und die Bestimmung individueller Steuerungsgrößen wird dabei durch unabhängige ESG Reviews unterstützt. Zudem berichtet das Beteiligungsunternehmen regelmäßig dem Aufsichtsgremium über Entwicklungen der definierten individuellen ESG-Zielgrößen und die Umsetzung der strategischen Maßnahmen.